Veranstaltungen und Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen sowie Veranstaltungen, die von der EUTB® Oberbergischer Kreis ausgerichtet oder aktiv mitgestaltet werden.
Informationen
Energiekrise: Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten von Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wegen der stark steigenden Energiekosten gibt es von Tacheles e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.
Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten..
Beratung und Unterstützung zur selbstbestimmten Teilhabe auch durch Leistungsträger
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) misst vor dem Hintergrund der intendierten selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dem Thema „Beratung und Unterstützung“ eine größere Bedeutung bei. Während auch vor der Einführung des BTHGs die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe die Aufgabe der Beratung hatten (vgl. § 11 SGB XII), wird dieser Auftrag nun im SGB IX §106 n.F. spezifiziert und konkretisiert.
Der Träger der Eingliederungshilfe hat nach §106 SGB IX die leistungsberechtigten Menschen mit Beeinträchtigung u. a. neutral über die Verwaltungsabläufe zu beraten und auch Hinweise auf Leistungsanbieter sowie andere Hilfsmöglichkeiten im Sozialraum zu geben. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Träger der Eingliederungshilfe – soweit erforderlich –, den/ die Leistungsberechtigte/n während des gesamten Verwaltungsverfahrens (z. B. Unterstützung bei der Antragstellung) und auch im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z. B. Anbahnung der Kontaktaufnahme und Begleitung zu Leistungsanbietern) zu unterstützen.
Seit Anfang des Jahres bietet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe eine “LVR-Beratung vor Ort” an. Fallmanagerinnen und Fallmanager des LVR bieten einmal wöchentlich Beratungstermine im Kreishaus in Gummersbach an. Kontaktdaten dazu finden sich auf der Homepage des LVR oder können in der EUTB erfragt werden.
Die Beratung nach §106, SGB IX ermöglicht es Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen, sich unmittelbar vom Träger der Eingliederungshilfe zu dessen Leistungen, aber auch zu weitreichenden Leistungen beraten zu lassen. Die Leistungsberechtigten können sich auf Wunsch eine Person ihres Vertrauens zur Beratung mitnehmen. Diese erfolgt in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form (vgl., Abs. 1).